Vertragsabschluss und Rücktritt

Der Mietvertrag wird durch Unterzeichnung oder Anzahlung durch mindestens einen der Mieter verbindlich, der im Zweifel in Vollmacht der Mitmieter unterzeichnet. Bei Rücktritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn kann der Vermieter die nachfolgend auf-gelisteten Quoten des vertraglich festgelegten Gesamtmietpreises ohne Nachweis als Entschädigung fordern:

 

30% bei Rücktritt von mehr als 50 Tage vor Mietbeginn

50% bei Rücktritt von 20 bis 50 Tage vor Mietbeginn

90% bei Rücktritt von weniger als 20 Tage vor Mietbeginn.

 

Der Rücktritt ist schriftlich und per eingeschriebenen Brief zu erklären. Eine Nichtabnahme des Wohnmobils gilt als Rücktritt. Der Vermieter ist bei Rücktritt berechtigt, das Wohnmobil anderweitig zu vermieten. Der Mieter ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die oben aufgeführte Pauschale entstanden ist. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Servicepauschale keine Reiserücktrittversicherung beinhaltet.