Allgemeine Geschäftsbedingunen

Allgemeine Mietbedingungen für Reisemobile

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande, wobei mehrere Mieter gesamtschuldnerisch haften. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die im Angebot des Vermieters angegebenen technischen Daten stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sie verstehen sich als Orientierungshilfen. Der Vermieter garantiert, dass das gewünschte Mietfahrzeug oder ein anderes aus der gleichen oder einer höherwertigeren Kategorie zur Nutzung bereitgestellt wird.

Mieter

Das gemietete Fahrzeug darf nur von den Mietern selbst gefahren werden. Jeder Mieter muss mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens drei Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein.

Mietpreis

Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Mietpreisliste und errechnet sich aus dem Tagesmietpreis der jeweiligen Saison und Anzahl der Miettage.

Zusätzlich berechnet wird: 

  • Servicepauschale für Gas, Chemie, Einweisung, Bereitstellung, Rücknahme.
  • Zusätzlich evtl. Endreinigung, sollte das Fahrzeug nicht sauber zurück gegeben werden
  • Eventuellem Sonderzubehör

abzüglich Rabatten (z.B. Langzeit, Frühbucherrabatt, etc.).

Im Gesamtpreis enthalten sind: 

  • Mehrwertsteuer
  • 250km pro Miettag / ab dem 15. Miettag alle Km frei.
  • Darüber hinaus gehende Kilometer werden mit 0,40 € pro Kilometer berechnet.
  • Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung
  • Vollkaskoversicherung mit €1.000, -- , TK €500, -- Selbstbeteiligung.
  • Wartung und Verschleißreparaturen, keine Reifenschäden
  • Motoröl, ausreichend für die Mietdauer
  • Pkw-Abstellung der Mieter beim Vermieter (bei Bedarf und ohne Haftung).

Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.

Zahlungsweise

Bei Abschluss des Mietvertrages hat der Mieter eine Anzahlung von 20% des Mietpreises, mindestens jedoch 100 €, an den Vermieter zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu überweisen, bzw. bar zu bezahlen.

Kaution

Bei Übergabe hinterlegt der Mieter eine Kaution von 1.000.- € für Wohnmobile und Wohnwagen, gegen Quittung. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Wohnmobils/ Wohnwagens wird die Kaution auf anzugebendes Konto per Überweisung, an den Mieter zurückerstattet. Es werden keine Schecks, Kreditkarten usw. akzeptiert.

Auslandfahrten

Der Mieter ist berechtigt, Auslandfahrten in alle Länder der EU zu unternehmen. Fahrten in NICHT-EU-STAATEN, (etwa Marokko, Türkei) bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters und ggf. einer speziellen zusätzlichen Versicherung, deren Kosten der Mieter zu tragen hat. Der Mieter verpflichtet sich, das Reiseziel wahrheits- gemäß anzugeben.

Verbotene Nutzung

Es ist dem Mieter untersagt, das Wohnmobil zu verwenden:

  • Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
  • Zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen (ausgenommen mitgeführtes Campinggas)
  • Zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind.
  • Zur Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte.

Es untersagt in dem Mietfahrzeug zu Rauchen

Vertragsabschluss und Rücktritt

Der Mietvertrag wird durch Unterzeichnung oder Anzahlung durch mindestens einen der Mieter verbindlich, der im Zweifel in Vollmacht der Mitmieter unterzeichnet. Bei Rücktritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn kann der Vermieter die nachfolgend auf-gelisteten Quoten des vertraglich festgelegten Gesamtmietpreises ohne Nachweis als Entschädigung fordern:

 

30% bei Rücktritt von mehr als 50 Tage vor Mietbeginn

50% bei Rücktritt von 20 bis 50 Tage vor Mietbeginn

90% bei Rücktritt von weniger als 20 Tage vor Mietbeginn.

 

Der Rücktritt ist schriftlich und per eingeschriebenen Brief zu erklären. Eine Nichtabnahme des Wohnmobils gilt als Rücktritt. Der Vermieter ist bei Rücktritt berechtigt, das Wohnmobil anderweitig zu vermieten. Der Mieter ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die oben aufgeführte Pauschale entstanden ist. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Servicepauschale keine Reiserücktrittversicherung beinhaltet. 

Übergabe, Rücknahme, Reinigung

Übergabe und Rücknahme erfolgen am Standort Krefeld. Der Mieter ist verpflichtet, die im Mietvertrag vereinbarten Termine für Übergabe und Rücknahme pünktlich einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter Wartezeiten geltend machen. Der Vermieter kann weitergehende Schadenersatzansprüche geltend machen.

Der Mieter kann bis spätestens sieben Tage vor dem vereinbarten Ende der Mietzeit mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters die Mietzeit verlängern, es genügt die fernmündliche Zustimmung des Vermieters. Kann der Mieter das Fahrzeug nicht pünktlich zurückgeben, so ist er verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Zusätzliche Miettage werden nachberechnet und sind bei Rückgabe zu zahlen.

Bei Übergabe und Rücknahme wird von den Vertragsparteien gemeinsam ein Protokoll (Vertragsbestandteil) erstellt, in dem der Fahrzeugzustand festgehalten wird. Das Fahrzeug wird Innen wie Außen sauber an den Mieter übergeben. Die Innen-Reinigung, hat durch den Mieter zu erfolgen. Wird das Fahrzeug ungereinigt oder nur teilweise gereinigt zurückgegeben, so hat der Mieter für die Innenreinigung 100 € und WC-Reinigung 100 € zu zahlen. Bei grober Verschmutzung werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet.

Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit werden keine Nachlässe auf den Mietpreis gewährt.

Schutzbrief

Für die Mietfahrzeuge besteht ein Schutzbrief für Rückholung, Abschleppen und ggf. Mietwagen.

Sorgfaltspflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  • Das Wohnmobil sorgsam zu behandeln
  • Eventuelle Schäden dem Vermieter gegenüber so gering als möglich zu halten bzw. alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um das Entstehen von Schäden zu vermeiden.
  • Betriebsanleitungen und technische Vorschriften genauestens zu befolgen
  • Alle 1000 Kilometer Reifendruck, Kühlwasser und Ölstand zu kontrollieren und ggf. aufzufüllen
  • Die ungewohnten Fahrzeugabmessungen zu beachten
  • Besonders die Höhe und das zulässige Gesamtgewicht zu beachten
  • Zurücksetzen und Einparken darf nur mit einer Hilfsperson erfolgen
  • sich über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Verkehrsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

Bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Mieter haftet dieser auf

Schadenersatz sowie auf Ersatz von entgangenem Gewinn aus Mietausfällen.

Reparaturen

Reparaturen, die notwendig sind, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürften vom Mieter bis zu einem Preis von 200,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftbar gemacht werden kann

Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall in jedem Fall die Polizei zu verständigen!

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Brand-, Entwendungs-, Wildschäden oder andere grobe Beschädigungen sind sofort vom Mieter dem Vermieter und bei einem Schadensbetrag von über 300,00 € auch der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe 500,00 € oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet bei von Ihm verschuldeten Unfallschäden, jeweils bis zur Höhe der Selbstbeteiligung in der abgeschlossenen Vollkaskoversicherung

Die Selbstbeteiligung ist fällig je nach Schadensfall d.h. Sie kann mehrfach fällig werden.

 

Der Mieter haftet uneingeschränkt bei

 

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
  • Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und breiten
  • Zurücksetzen des Wohnmobils ohne Einweisung durch eine Hilfsperson
  • Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Mietvertrages und der allgemeinen Vermietbedingungen für Wohnmobile
  • Nicht termingerechter Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt
  • Unsachgemäßer Behandlung
  • Benutzung der Mietsache durch einen Dritten bzw. zu verbotenem Zweck
  • Unfallflucht und bei Verletzung aller Pflichten, die aus dem Mietvertrag entstehen

 

Weiterhin haftet der Mieter für Glas und Reifenschäden, verloren gegangene Gegenstände und Beschädigungen an der Inneneinrichtung.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter oder Vertreter haftet für keinerlei Schäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern der Vermieter dem Mieter nicht das vereinbarte, ein gleiches oder gleichwertiges Wohnmobil anbieten kann, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurücktreten. Der Mieter erhält in diesem sämtliche an den Vermieter geleisteten Zahlungen zurück. Eine Entschädigung für den entgangenen Urlaubsspaß steht dem Mieter ausdrücklich nicht zu.

Weitergabe persönlicher Daten

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der vertraglich Beziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter im Sinne des Bundes- datenschutzgesetzes zu verarbeiten, unabhängig davon, ob sie vom Mieter selbst oder von Dritten stammen.

Ergänzende Bestimmungen

Alle Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten einige Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass ihr gewollter Zweck in wirksamer Weise erfüllt wird. Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen, Mündliche Zusagen wurden nicht erteilt.

Gerichtstand

Gerichtsstand ist Krefeld.